25.06.2012 - #VDR: #Ticketsteuer entzieht der #Reisebranche Kapital

Der Verband Deutsches Reisemanagement VDR sieht sich bestätigt: Die Luftverkehrssteuer treibe Fluggäste zu ausländischen Flughäfen und entziehe der deutschen Reisebranche finanzielle Mittel. So der Vorwurf des VDR, der sich auf ein noch nicht veröffentlichtes Gutachten des Bundesfinanzministeriums beruft.

Frankfurt am Main, 25. Juni 2012 | Dem Handelsblatt liegt das Gutachten bereits vor. Demnach hat die Luftverkehrssteuer zwei Millionen Passagiere gekostet. Ein Teil der Fluggäste sei auf grenznahe Flughäfen in Frankreich, Belgien und den Niederlanden ausgewichen. Das Bundesfinanzministerium bestätigt die Ergebnisse noch nicht, da das Gutachten dem Bundestag noch nicht vorliegt.

Wie die Luftverkehrswirtschaft und andere Branchenverbände übt der Geschäftsreiseverband VDR bereits seit Juli 2010 Kritik an der Luftverkehrsabgabe; sie sei potenziell schädlich nicht nur für Airlines und reisende Unternehmen, sondern für die Reisebranche insgesamt. Wird weniger gereist, trifft dies auch das Beherbergungsgewerbe und die Gastronomie. Seit 1. Januar 2011 zahlen Flugreisende über ihr Ticket eine Zusatzsteuer. Sie steht im Zusammenhang mit dem Sparpaket der Bundesregierung und hat dem Staat im vergangen Jahr rund 900 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen beschert.

Geld, das der Reisebranche entzogen wird, so der Vorwurf des VDR. VDR-Präsident Dirk Gerdom: „Auch wenn die Wirtschaft anzieht und die Deutschen geschäftlich wieder mehr reisen – die zusätzlichen Kosten durch diese Steuer werden der Wertschöpfungskette der Reisebranche direkt entzogen. Oder aber sie schränken den finanziellen Spielraum der Unternehmen, die sich eine Kürzung ihrer Geschäftsreisen nicht erlauben können, spürbar ein. Das wiederum führt unter anderem zu weniger Investitionen und weniger Arbeitsplätzen in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft.“

Der VDR fordert die Abschaffung der Luftverkehrsabgabe und hofft jetzt auf ein Einlenken von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Der hatte eine Änderung der bestehenden Steuer nicht ausgeschlossen, sollte die Überprüfung durch das Finanzministerium entsprechende Ergebnisse liefern.