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12.07.2012

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„Die Bettensteuer ist tot“

Noch fehlt die schriftliche Entscheidung zur Bettensteuer, doch republikweit läuten bereits die Totenglöckchen. Der Bingener Oberbürgermeister hat die Niederlage bereits eingestanden und das Experiment als beendet erklärt. Die Stadt Köln will abwarten, hat aber angekündigt, die Erhebung immerhin auszusetzen. Und der Kölner Hotelier Wolf Hönigs wird im Kölner Stadt-Anzeiger mit den Worten zitiert: „Das ist ein Sieg auf ganzer Linie. Die Bettensteuer ist tot“.


Verzockt. Die Stadt Köln setzte republikweit als eine der ersten auf die Bettensteuer. Jetzt fehlen im Haushalt Millionenbeträge. Foto: Fnoxx

Leipzig/Köln, 12. Juli 2012 | Die Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes betrifft zunächst die Bettensteuern in den Städten Bingen und Trier. Aber das Urteil hat Signalwirkung auch auf andere Städte – nicht nur auf jene 20, die die Bettensteuer bereits eingeführt haben, sondern auch auf jene, die mit dieser zusätzlichen Einnahmequelle liebäugeln. Sie alle werden sich ihre Satzungen jetzt sehr gründlich anschauen und zu überlegen haben, ob die umstrittene Einnahmequelle im Alltag taugt.

Verfassungswidrig ist zunächst nur jener Teil der kommunalen Satzungen, der bei der Erhebung der „Kulturförderabgabe“ nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Übernachtungen unterscheidet. In den Satzungen von Trier und Bingen fehlt nach Überzeugung des Gerichts jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen. Dies führe zur Ungewissheit über die Besteuerungsvoraussetzungen, die auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden könne, so die an Deutlichkeit nicht zu überbietende Einschätzung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.

Die Folge ist, dass eine pauschale Besteuerung rechtlich nicht zulässig ist. Doch wer unterscheidet, ob eine Übernachtung nun aus diesem oder jenem Grunde vorgenommen wird? 80 Prozent der Übernachtungen seien in Köln aus geschäftlichem Anlass, schätzt der Dehoga. Den Hoteliers sei es nicht zuzumuten, den Übernachtungszweck zu kontrollieren, so die Einschätzung des Verbandes. Die Stadt Bingen zieht daraus einen konsequenten Schluss. Die "Allgemeine Zeitung" zitiert den Bingener Oberbürgermeister Thomas Feser mit den Worten: „Damit ist die Bettensteuer für uns komplett vom Tisch weil es unmöglich ist, zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen zu unterscheiden.“

Die Domstadt hingegen wartet die schriftliche Begründung ab. 15.000 Rückerstattungsanträge liegen bereits vor, die jetzt bearbeitet werden müssen. Das Problem der Stadt ist indes, dass sie das eingeforderte Geld der „Kulturförderabgabe“ bereits fest verplant oder gar schon ausgegeben hat. Die Satzung der Stadt Köln gleicht in weiten Teilen jener der Städte Bingen und Trier und damit auch den beanstandeten Stellen. Die mündliche Begründung der Leipziger Richter lässt aber für Köln weiteres Ungemach erwarten. Es könnte nämlich sein, dass auch weitere Paragrafen des Kölner Regelwerks angreifbar sind.

Die Stadt Köln ging mit der Bettensteuer ein hohes Risiko ein, und sie hat jegliche Warnungen in den Wind geschlagen. Neben dem politischen Flurschaden hat die Stadt ein weiteres Problem: Im Haushalt fehlen jetzt sieben Millionen Euro, zudem stehen Rückzahlungen an. Die Stadt Köln hat sich verzockt.